Michel Mort

war ein Metzger in Kreuznach und als Bürger der Stadt seinem Stadt- und Landesherren, Graf Johann I. genannt der Lahme, zum Dienst verpflichtet. So musste er als sponheimischer Untertan und Stadtbürger von Kreuznach im Jahr 1279 bei Sprendlingen gegen den Mainzer Bischof kämpfen. Der Sage nach rettet er Graf Johann I. das Leben und wurde dabei selbst tödlich verwundet. Zur Erinnerung an Michel Mort wurde auf dem Schlachtfeld ein Denkmal errichtet, das im 18. Jahrhundert als verfallen beschrieben wird. Beim Bau der Straße von Gau-Bickelheim in Richtung Bingen (heute B 50) wurden 1828 die Grundmauern des alten Denkmals gefunden. Darüber berichtet ausführlich der Sprendlinger Bauerndichter Jacob Hirschmann in seinen Tagebüchern. Robert Cauer, der Jüngere (1863-1947) schuf 1902 ein Denkmal, das heute in Kopie auf dem Bad Kreuznach Eiermarkt steht. Das Original befindet sich im Schlossparkmuseum der Stadt. In Sprendlingen wurde 1979 ein kleiner Gedenkstein gestiftet, der sich auf einem Firmengelände in der Graf-Johann-Straße befindet. Die Schlacht von Sprendlingen 1279, ein sponheimischer Erbvertrag von 1277 regelte u.a. mögliche Teilungs- und Verkaufsrechte. Zwischen Johann I. und seinem Bruder Heinrich gab es in dieser Frage bereits einige Konflikte. Nachdem Heinrich seinen Anteil an der Burg Böckleheim dem Mainzer Erzbischof verkauft hatte, versuchte Johann I. diesen Vertragsbruch militärisch rückgängig zu machen und zugleich seine Macht in den rheinhessischen Raum auszudehnen. Er unterlag jedoch gegen den Mainzer Bischof und musste fortan eine deutliche Einschränkung seiner Politik in Kauf nehmen und sich der Vormachtstellung von Kurmainz, die bis in den Naheraum reichte, beugen. Der Erbvertrag von 1277 zwischen den Brüdern Johann I. (Regent sein 1265), Heinrich, Luther und Eberhard sowie den Schwestern schwelten Erbstreitigkeiten. Der Konflikt sollte durch eine Aufteilung der Grafschaft Sponheim-Kreuznach entschärft bzw. gelöst werden.

Unter Vermittlung von Verwandten und weiteren angesehenen Familien wurde zwischen dem älteren Grafen Johann, seinem jüngeren Bruder Heinrich sowie den weiteren jüngeren Geschwistern folgender Vergleich geschlossen: Graf Heinrich erhielt für sich und seine Gemahlin Kunigunde von Bolanden die Burg Böckelheim, mit Mühle und Hof. Dazu kommen die Anteile an der Dörfern Waldböckelheim, Tal- und Schloss Böckelheim, Weinsheim, Monzingen, Seesbach und andere Besitzungen.

Mit diesen Anteilen, die auch die Versorgung der Grafenmutter Margarethe verbunden war, sollte sie bis zu ihrem Tod in ihrem Besitz bleiben. Nach dem Verkauf bzw. Verlust von Böckelheim an den Mainzer Erzbischof (1279/1281) setzte Margarethe über König Rudolf von Habsburg Ersatzansprüche gegenüber Johannes I. durch.

Die Sponheimer Vasallen wurden unter den Verwandten aufgeteilt. Das Zu- und Wegzugsrecht der Untertanen wurde so geregelt, dass keiner der Brüder Untertanen des jeweils anderen bei sich aufnehmen durften. Das betraf insbesondere die Siedlungen Kirchberg und Kreuznach. Es wurde versprochen, dass beim Erlöschen einer Linie, der gesamte Besitz an die nächstfolgende andere gehen sollte. Im Falle eine Verkaufs sollte der andere Bruder ein Vorkaufsrecht erhalten. Die jüngeren Geschwister wurden mit geringeren Einkünften und Rechten abgefunden. Der Erbvertrag von 1277 war ein zu dieser Zeit übliches Regelwerk. Er bedeutet aber für Graf Johann I. und zugleich für seinen Bruder Heinrich insgesamt einen Machtverlust.

Graf Heinrich von Sponheim erbte 1286 einen Teil der Besitzungen der Linie Bolanden und errichtete auf der Burg Dannenfels am Südhang des Donnersbergs eine neue Fürstenherrschaft, die Grafschaft Sponheim-Bolanden-Tannfels.

 

Quelle: Text von Dr. Fritz Schellack

erstellt: Thorsten Schmidt / 01.11.2008

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